Öffentliche Bekanntmachungen - Aktuell
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung der stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Umlegung „Wohngebiet Hoher Weg - Nord“, öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses
- Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades
Öffentliche Bekanntmachungen Archiv
Öffentliche Bekanntmachung
17.04.2024: Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung der stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin
Lars Keitel
Öffentliche Bekanntmachung
11.04.2024: Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
Infolge schriftlichem Mandatsverzicht ist aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf ausgeschieden:
Frau Nadine Zabel (Bündnis 90/Die Grünen)
Lehrerin
geb. 1976, Goslar
Anschrift: 61381 Friedrichsdorf, Jasminweg 27
Nach § 34 Abs. 1 und 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen nach:
vom Wahlvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen für die Stadtverordnetenversammlung
Herr Reiner Gutermuth
Produktionsingenieur
geb. 1959, Frankfurt a.M.
Anschrift: 61381 Friedrichsdorf, Otto-Hahn-Straße 30
Diese Feststellung wird gemäß § 58 Abs. 2 der Hess. Kommunalwahlordnung (KWO) hiermit
öffentlich bekannt gemacht.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises nach § 25 KWG innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Hugenottenstr. 55, 61381 Friedrichsdorf, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Friedrichsdorf, 08.04.2024
Der Gemeindewahlleiter
Lars Keitel
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
27.03.2024: Umlegung „Wohngebiet Hoher Weg - Nord“, öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses
und des Bestandsverzeichnisses
Ziffer 1 und 2 aufgeführten Teile des Bestandsverzeichnisses des Umlegungsgebietes „Wohngebiet
Hoher Weg - Nord“ in der Zeit
61381 Friedrichsdorf, Zimmer 405, während der Besuchszeiten für Offenlagen
gegebenenfalls Berichtigungen beantragt werden. In den unter Ziffer 3 aufgeführten Teil des
Bestandsverzeichnisses ist nach § 53 Abs. 4 BauGB die Einsicht jedem gestattet, der ein
berechtigtes Interesse darlegt.
aus sowie die auf ihnen befindlichen Gebäude und bezeichnet die Eigentümer nach Ordnungs-
nummern.
angegebene Nutzungsart der Grundstücke unter Angabe von Straße und Hausnummer sowie
gemacht.
Öffentliche Bekanntmachung
28.09.2023: Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades
Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben
(KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2023 (GVBl.
S. 582) sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG)
vom 12. Dezember 2008 (GVBl. I S 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2023 (GVBl.
S. 348, 352) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am
21. September 2023 nachstehende Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der
Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades vom 2. März 2022 beschlossen:
der Einlösung ins Freibad.
2. Punktekarten für den Besuch des Freibades mit seinen Einrichtungen:
saison) in dem die Karte erworben wird und im Folgejahr (Folgebadesaison). Punkte-
karten sind übertragbar. Pro Besuch des Freibades wird ein Punkt eingelöst bzw. genutzt.
einer Punktekarte muss ein entsprechendes, selbst auswählbares Einlassmedium dazu
erworben werden. Bei Missbrauch kann die Punktekarte inkl. dem dazugehörigen Ein-
lassmedium eingezogen werden.
a) Silikon-Armband 8,00 €
Benutzung des städtischen Freibades vom 2. März 2022 tritt am 1. April 2024 in Kraft.
Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maß-
geblichen Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.