Allgemeine Informationen
Die Stadt Friedrichsdorf wird rückwirkend zum 01.01.2009 den sogenannten getrennten Abwassergebührenmaßstab einführen. Dadurch sollen die Kosten für die Abwasserbeseitigung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme gerechter verteilt werden. Es wird also keine zusätzliche Gebühr erhoben, vielmehr wird die bestehende Gebühr aufgeteilt (Getrennter Gebührenmaßstab).
Bisher wird die Abwassergebühr allein anhand der bezogenen Trinkwassermenge berechnet. In dieser Gebühr sind sowohl die Kosten für die Sammlung, Beseitigung und Behandlung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser enthalten. Eine verursachergerechte Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassers in die Kanalisation erfolgt derzeit nicht separat.
Die Bebauung im Stadtgebiet weist keine einheitliche Struktur auf, weshalb das Verhältnis von eingeleitetem Niederschlagswasser und Schmutzwasser nicht auf allen Grundstücken annähernd gleich ist. Nach einem aktuellen Urteil des VGH Kassel ist es erforderlich, die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser künftig zu trennen, um damit die Abwassergebühr gerechter zu gestalten.
Aus aktuellen Luftbildern sind die Dachflächen und die befestigten Flächen für jedes Grundstück (auch öffentliche Flächen) erfasst worden. Nach einem Abgleich mit den amtlichen Liegenschaftsdaten wurden diese Flächen in einen Grundstückserfassungsbogen übernommen, der den Eigentümern zugestellt wird/wurde. In diesem Bogen muss angegeben werden, welche der ermittelten versiegelten Flächen tatsächlich in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung entwässern.
Nach Rücksendung der Erfassungsbögen werden die Daten ausgewertet und überprüft. Anschließend werden die Gebühren getrennt nach Regen- und Schmutzwasserbeseitigung kalkuliert. Wie hoch der Gebührensatz pro Quadratmeter befestigter Fläche sein wird, kann erst errechnet werden, wenn die Größe aller im Gemeindegebiet in die Kanalisation entwässernden Flächen ermittelt ist.
Auf den folgenden Seiten wollen wir Sie über die gesplittete Abwassergebühr informieren und Ihnen Hilfestellungen beim Bearbeiten der Rücklaufexemplare geben.
Hierzu finden Sie auch auf der Seite Download eine Informationsbroschüre, in der detaillierte Hinweise und Beispiele aufgeführt sind.
Für eine persönliche Beratung stehen Ihnen unsere telefonische Hotline und das Abwasserbüro zur Verfügung. Alle wichtigen Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite Kontakt