Häufig gestellte Fragen - Allgemeine Fragen -
Frage:
Warum wird eine getrennte Abwassergebühr eingeführt?
Antwort:
Für die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation wird heute eine Gebühr erhoben, die an die bezogene Trinkwassermenge gekoppelt ist.
In dieser Gebühr sind sowohl die Kosten für die Sammlung und Beseitigung von Schmutz- als auch von Regenwasser enthalten.
Eine Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Niederschlagwassers in die Kanalisation erfolgt derzeit nicht. Der Anteil der Niederschlagswasserbeseitigung an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung ist in den letzten Jahren in einem Verhältnis gestiegen, welches eine Umstellung der Gebühr erfordert. Nach der aktuellen Rechtssprechung ist die Stadt Friedrichsdorf zudem verpflichtet, die Gebührenstruktur neu zu ordnen.
Ziel der neuen Gebührenordnung ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme.
Frage:
Wird diese Gebühr zusätzlich erhoben?
Antwort:
Nein, denn die Kosten für die Abwasserbeseitigung werden aufgeteilt in "Kosten Schmutzwasserbeseitigung" und "Kosten Regenwasserbeseitigung".
Die Schmutzwassergebühr (weiterhin nach dem Frischwassermaßstab berechnet) wird geringer, die Niederschlagswassergebühr (je nach Größe der bebauten und befestigten angeschlossenen Flächen) wird neu ermittelt.
Frage:
Was zählt zu den "öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen"?
Antwort:
Zu der "öffentlichen Abwasserbeseitigseinrichtung" zählt die gesamte Kanalisation, wie Regen-, Schmutz- und Mischwasserkanalisation sowie die Kläranlage.
Zudem zählen hierzu auch Sonderbauwerke w.z.B. Regenrückhaltebecken etc.
Frage:
Wie wird bei der Einführung der getrennten Abwassergebühr vorgegangen?
Antwort:
Die Stadt Friedrichsdorf hat aus Luftbildern die Dachflächen und versiegelten Flächen für jedes Grundstück (auch öffentliche Flächen) erfassen lassen. Nach Abgleich mit amtlichen Katasterdaten werden diese Flächen in einen grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen übernommen, den die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte zugeschickt bekommen und überprüfen müssen. In diesem Bogen muss angegeben werden, welche dieser Flächen tatsächlich in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Regenwasserkanalisation) entwässern. Zudem dient der Bogen als Ermäßigungsantrag für "Ökopflaster"- und Gründachflächen sowie für Zisternen.
Der ausgefüllte Flächenerfassungsbogen ist nach Überprüfung zu unterschreiben und portofrei zurückzusenden.
Nach Ermittlung der öffentlichen und privaten befestigten Flächen werden die Abwassergebühren, getrennt nach Schmutz- und Regenwasserbeseitigung, neu kalkuliert und die Gebührenbescheide verschickt.
Frage:
Wie wird der Bürger in das Projekt einbezogen?
Antwort:
Auf dem Luftbild kann nicht erkannt werden, ob die ermittelte versiegelte Fläche an die Kanalisation angeschlossen ist. Deshalb erhält jeder Grundstückseigentümer bzw. der eingesetzte Verwalter oder Nutzer eine schematisierte Darstellung aller auf seinem Grundstück erkannten Flächen im Farbdruck mit der Bitte, das Einleitverhalten anzugeben. Weitere Details dazu werden in einem Merkblatt mitgeteilt, das jedem Schreiben beigefügt ist.
Die Grundstücksabbildung ist dann mit den Angaben und der Unterschrift an die Stadt Friedrichsdorf zurück zu senden. Für die gebührenfreie Rücksendung liegt ein Briefumschlag
bei. Der Erfolg des Projektes hängt wesentlich von der schnellen und korrekten Mitwirkung aller Bürger ab.
Frage:
Wie kann sich der Bürger informieren oder Fragen stellen?
Antwort:
Nach dem Versand der Unterlagen zu den bebauten Grundstücken werden Bürgersprechstunden durchgeführt. Diese entnehmen Sie bitte den Kontakt- und Informationsmöglichkeiten. Nach dem Versand der Unterlagen hat jeder Bürger zudem die Möglichkeit, eine gebührenfreie Hotline (aus dem Festnetz der deutschen Telekom, aus anderen Netzen ggf. abweichend) anzurufen, die auf den Schreiben angegeben ist. Auskunft erteilen dann die Mitarbeiter des von der Stadt Friedrichsdorf mit der Flächenermittlung beauftragten Ingenieurbüros. Es handelt sich hierbei um Mitarbeiter, die bereits die Luftbildauswertung und die Erstellung der Auskunftsunterlagen vorgenommen haben und später auch die Angaben der Bürger in eine Datenbank einarbeiten werden.
Frage:
Können falsche Angaben der Bürger festgestellt werden?
Antwort:
Die Stadt wird anhand einer maschinell erstellten Übersicht besonders große Abweichungen zwischen der aus dem Luftbild ermittelten versiegelten Fläche und der vom Bürger als einleitend angegebenen überprüfen. Dabei spielt die Möglichkeit zur Versickerung auf Grund der lokalen Gegebenheiten eine wichtige Rolle. Zudem behält sich die Stadt Friedrichsdorf das Recht vor, stichprobenartige Überprüfungen vor Ort durchzuführen.
Frage:
Was kann der Bürger tun, um Geld zu sparen?
Antwort:
Die Niederschlagswassergebühr ist für alle Flächen zu entrichten, die in eine öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung einleiten. Auch wenn das Grundstück auf eine Straße entwässert und das Niederschlagswasser erst dann in die öffentliche Kanalisation gelangt. Darüber hinaus wird für Grün- oder Kiesdächer nur die Hälfte der Fläche berechnet. Das trifft ebenso zu auf versiegelte Flächen aus versickerungsfähigen Materialien. Das sind wassergebundene Flächen (z. B. Kies oder Schotter) sowie Ökopflastersysteme wie Rasengitter-, Rasenkammer- und Rasenlochsteine, haufwerkporiges wasser- und luftdurchlässiges Betonpflaster, Pflasterflächen ohne Fugenverguss. Ebenso sind die an Anlagen zur Regenwasserrückhaltung angeschlossenen Flächen bevorteilt. Werden auf dem Grundstück Zisternen ohne einen Anschluss an die öffentliche Kanalisation genutzt, ist für die daran angeschlossenen Flächen keine Gebühr zu zahlen. Wird eine Zisterne mit Anschluss verwendet, werden pro m³ Fassungsvermögen bei Brauchwassernutzung 20 m² Flächenanteile als nicht einleitend berechnet. Entfällt die Brauchwassernutzung werden 10 m² Flächenanteile pro m³ Fassungsvermögen als nicht einleitend berechnet. Wenn das Niederschlagswasser im Haushalt verwendet und als Abwasser entsorgt wird, ist die Wassermenge durch einen geeichten Wasserzähler zu messen und der Stadt Friedrichsdorf zu melden. Die Kosten des Wasserzählers sind durch den Grundstückseigentümer zu tragen.
Frage:
Muss der Bürger durch die Einführung der getrennten Gebühr mehr bezahlen?
Antwort:
Wie hoch die Gebühr pro Quadratmeter einleitender versiegelter Fläche angesetzt werden muss, kann erst nach Kenntnis der Größe der insgesamt einleitenden Flächen ermittelt werden. Diese ergibt sich erst nach der Auswertung aller Flächenerfassungsbögen. Darüber hinaus sind die Kosten für die Entsorgung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers getrennt zu ermitteln. Auch dieses Berechnung kann erst nach der Auswertung durchgeführt werden.
Durch die neue Regelung gilt prinzipiell das Verursacherprinzip. Mit anderen Worten, wer wenig versiegelte Fläche und damit wenig Niederschlagswasser der Abwasserbeseitigungsanlagen zuführt, bezahlt weniger.