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Häufig gestellte Fragen zur Gebührenkalkulation

Frage:
Ich leite kein Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation ein. Muss ich trotzdem etwas bezahlen?

Antwort:
Die Niederschlagswassergebühr muss nicht gezahlt werden, da die öffentlichen Abwassereinrichtungen nicht genutzt werden. Die Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab muss trotzdem gezahlt werden. Die Gesamtgebühr wird sich in diesem Fall im Vergleich zu der ursprünglichen Summe verringern.

Frage:
Wie wird die getrennte Abwassergebühr berechnet?

Antwort:
Zur Ermittlung der eingeleiteten Schmutzwassermenge wird die verbrauchte Trinkwassermenge (Frischwassermaßstab) als Grundlage herangezogen. Zur Ermittlung der abgeleiteten Regenwassermenge wird der Flächenmaßstab angewandt. Entscheidend ist die Größe der versiegelten Flächen und Dachflächen die in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung entwässern. Flächen, welche nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung entwässern, bleiben unberücksichtigt! Beispiel: Eine Terrassenfläche entwässert in den Vorgarten. Diese Fläche findet dann bei der Gebührenermittlung keine Berücksichtigung.

Frage:
Muss die Stadt auch für ihre Straßenflächen bezahlen, weil von dort auch Regenwasser eingeleitet wird?

Antwort:
Ja. Die Stadt wird entsprechend angeschlossener Fläche und Versiegelungsart mit ihren Straßen- und öffentlichen Flächen (wie ein Privatgrundstück) an den Kosten der Oberflächenwasserentsorgung beteiligt.